Rechtsprechung
BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 207/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung seitens einer bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften als Dolmetscherin und Übersetzerin für die Sprachen Deutsch/Englisch und Französisch/Englisch bzw. Französisch/Deutsch Beschäftigten - Maßgeblichkeit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 02.11.1989 - 9 Sa 340/89
- BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 207/90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73
Höhere Gehaltsgruppen - Höhere Anforderungen - Merkmale der niedrigeren …
Auszug aus BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 207/90
Hieraus folgt zunächst, daß die Tätigkeitsmerkmale des § 58 TVAL II für Angestellte in der Weise aufeinander aufbauen, daß in den höheren Gehaltsgruppen auch höhere Anforderungen nicht nur an die Schwierigkeit und Verantwortlichkeit der Tätigkeit gestellt werden, sondern auch an die persönliche Qualifikation, wobei letztere in den Gehaltsgruppen C 7 und C 8 allerdings gleich sind (BAG Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II).Dieser Aufbau bedingt aber wiederum, daß bei der Auslegung und Anwendung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale die Abgrenzung der einzelnen objektiven und subjektiven Kriterien jeweils nach den Anforderungen der jeweils niedrigeren Gehaltsgruppe vorzunehmen ist (BAG Urteil vom 24. April 1974, a.a.O.).
Darüber hinaus übersieht die Revision, daß den Tatsachengerichten im Bereich des TVAL II wegen der großen Reichweite und des hohen Maßes der Unbestimmtheit der tariflich verwendeten Rechtsbegriffe ein besonders weiter Beurteilungsspielraum einzuräumen ist (vgl. BAG Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II, m.w.M.).
Ebenso geht der Hinweis der Revision auf die nachträglich erstellte Arbeitsplatzbeschreibung fehl, weil die tariflichen Tätigkeitsmerkmale hierauf nicht abstellen (BAG Urteil vom 24. April 1974, a.a.O.).
- BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86
Eingruppierung: Elektromeister bei einer Medizinischen Hochschule
Auszug aus BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 207/90
Bei der Bezeichnung "Chefübersetzerin" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch das Tatsachengericht vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob dieses vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen und schließlich, ob alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. statt aller BAG Urteil vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - AP Nr. 134 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren zahlreichen Nachweisen). - BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 192/79
Gehaltsgruppe - Tätigkeitsbeispiel - Eingruppierung - Hinausgehen der Tätigkeit - …
Auszug aus BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 207/90
Ferner hat das Landesarbeitsgericht auch mit Recht zur Abgrenzung und Auslegung der Tätigkeitsmerkmale der beiden fraglichen Gehaltsgruppen die dort genannten Tätigkeitsbeispiele Übersetzer/Chefübersetzer herangezogen; denn das Beispiel Chefübersetzer ist von den Tarifvertragsparteien nur in der Gehaltsgruppe C 8 aufgeführt worden (vgl. hierzu BAG Urteil vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 192/79 - AP Nr. 1 zu § 53 TVAL II, m.w.N.). - BAG, 20.01.1982 - 4 AZR 392/79
Tatsächlich trennbare Tätigkeiten - Selbständige Bewertung - Gesamttätigkeit - …
Auszug aus BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 207/90
Bei der Eingruppierung sind tatsächlich trennbare, selbständig zu bewertende und nicht im Zusammenhang stehende Tätigkeiten unterschiedlicher Art jeweils für sich zu bewerten, eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit kommt nicht in Betracht (vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 1982 - 4 AZR 392/79 - AP Nr. 1 zu § 51 TVAL II).